Beschluss (GASP) 2012/642 des Rates vom 15. Oktober 2012 L 285
- Embargo auf Waffen und verwandten Material
- Verbot der Ausfuhr von Ausrüstung für die interne Repression
- Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen
- Beschränkungen für die Zulassung von aufgeführten natürlichen Personen
- Einfrieren von Geldern und ökonomische Ressourcen der aufgeführten Personen, Körperschaften und Körperschaften
- Die Mitgliedstaaten verweigern die Erlaubnis zum Landen, Starten oder Überfliegen für Luftfahrzeugen, die von belarussischen Flugfahrtunternehmen, einschließlich wenn diese Unternehmen als Vertriebsunternehmen auftreten, betrieben werden
- Handelsbeschränkungen in Bezug auf Mineralölerzeugnisse, Kaliumchlorid (‘Potasche’) und Güter, die für die Erzeugung oder Verarbeitung von Tabakerzeugnissenverwendet werden
- Beschränkungen des Zugangs zu den Kapitalmärkten der Union in Bezug auf die belarussische Regierung und belarussische staatseigene Finanzinstitute und Unternehmen.
- Verbot der Bereitstellung von Versicherungs- und Rückversicherungsleistungen für die belarussische Regierung und belarussische öffentliche Einrichtungen und Agenturen
- Aufhebung des Beschlusses des Rates (GASP) 2010/639.
*** hinzugefügt 2.März.2022
- Verhängung weiterer Beschränkungen für den Handel mit Gütern, die für die Erzeugung oder Verarbeitung von Tabakwaren, mineralischen Brennstoffen, bituminösen Stoffen und gasförmigen Kohlenwasserstofferzeugnissen, Kaliumchlorid (Potasche), Holzerzeugnissen, Zementerzeugnissen, Eisen- und Stahlerzeugnissen und Kautschukerzeugnisse verwendet werden.
- Verhängung weiterer Beschränkungen für der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck und die Bereitstellung damit verbundener Dienste und der Ausfuhr bestimmter Güter und Technologien, die zur Entwicklung von Belarus in den Bereichen Militär, Technologie, Verteidigung und Sicherheit beitragen können, sowie die Bereitstellung damit verbundener Dienste.
*** hinzugefügt 9.März.2022
- Verbot der Notierung von Aktien belarussischer Staatsunternehmen an Handelsplätzen der Union und die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen.
- Einschränkung der Kapitalzuflüsse aus Belarus in die Union.
- Verbot von Transaktionen mit der belarussischen Zentralbank.
- Einschränkung der Erbringung von spezialisierten Nachrichtenübermittlungsdiensten für den Zahlungsverkehr für bestimmte belarussische Kreditinstitute und deren belarussische Tochterunternehmen.
- Verpflichtungen für den Netzmanager für die Netzfunktionen des Flugverkehrsmanagements im einheitlichen europäischen Luftraum in Bezug auf das Verbot des Überflugs.
*** hinzugefügt 8.April.2022
- Verbot auf eine amtliche Währung eines Mitgliedstaats lautende übertragbare Wertpapiere an Belarus zu verkaufen.
- Verbot auf eine amtliche Währung eines Mitgliedstaats lautende Banknoten an Belarus zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen.
- Verbot für in Belarus niedergelassenen Kraftverkehrsunternehmen, im Gebiet der Union Güter auf der Straße, auch zu Zwecken der Durchfuhr, zu befördern.
*** hinzugefügt 3.August.2023
- Verbot der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe und die Ausfuhr von Feuerwaffen, dazugehörigen Teilen, wesentlichen Komponenten und Munition.
- Ausfuhrverbot für Güter und Technologien, die für die Verwendung in der Luftfahrt oder der Raumfahrtindustrie, einschließlich Triebwerke für bemannte und unbemannte Luftfahrzeuge und Teile davon, geeignet sind.
*** hinzugefügt 30.Juni.2024
- Ausfuhrbeschränkungen für Güter, die insbesondere zur Stärkung der industriellen Kapazitäten von Belarus beitragen könnten.
- Verbot der Durchfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, von Gütern und Technologien, die zur militärischen und technologischen Stärkung von Belarus oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, von Gütern, die insbesondere zur Stärkung der industriellen Kapazitäten von Belarus beitragen könnten, von Gütern und Technologien, die für die Verwendung in der Luftfahrt oder der Raumfahrtindustrie geeignet sind, sowie von aus der Union ausgeführten Waffen durch das Hoheitsgebiet von Belarus.
- Beschränkungen für Ausfuhren nach Belarus, insbesondere hinsichtlich der Ausfuhr von Gütern und Technologien der Seeschifffahrt und für Luxusgüter.
- Verhängung eines Verbots, Diamanten aus Belarus unmittelbar oder mittelbar einzuführen, zu kaufen oder weiterzugeben.
- Erweiterung des Einfuhrverbots für Mineralerzeugnisse um Rohöl.
- Ausfuhrverbot für Ölfelderzeugnisse und -ausrüstung sowie für Güter und Technologien, die zur Ölraffination und zur Verflüssigung von Erdgas verwendet werden können.
- Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen für die Republik Belarus, ihre Regierung, ihre öffentlichen Stellen, Unternehmen oder Agenturen oder jegliche natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung, die in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung handelt, indem die Erbringung von Wirtschaftsprüfungsdiensten, einschließlich Abschlussprüfung, Buchführungsdiensten, Steuerberatungsdiensten, Unternehmensberatung und Public-Relations-Beratung verboten wird.
- Verbod der Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen, IT-Beratung und Rechtsberatung für Belarus.
- Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen für die Republik Belarus, ihre Regierung, ihre öffentlichen Stellen, Unternehmen oder Agenturen oder jegliche natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung, die in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung handelt, indem die Erbringung von Dienstleistungen für Werbung, Markt- und Meinungsforschung sowie für Produktprüfung und technische Überwachung verboten wird.
- Klarstellen, dass die Anforderungen in Bezug auf das Wissen und Wollen nicht nur dann erfüllt sind, wenn eine Person absichtlich eine Umgehung von restriktiven Maßnahmen bezweckt oder bewirkt, sondern auch dann, wenn eine Person, die an einer Tätigkeit beteiligt ist, die die Umgehung von restriktiven Maßnahmen bezweckt oder bewirkt, es für möglich hält, dass eine solche Beteiligung diesen Zweck oder diese Wirkung hat, und dies billigend in Kauf nimmt.
- Einfuhrverbot für Güter, die Belarus die Diversifizierung seiner Einnahmequellen und damit seine Beteiligung an der Aggression Russlands gegen die Ukraine ermöglichen.
- Verbot, Gold unmittelbar oder mittelbar einzuführen, zu kaufen oder weiterzugeben.
- Restriktive Maßnahmen in verschiedenen Sektoren, insbesondere im Energie- und im Luftfahrtsektor.
- Verbot, in der Union Güter auf der Straße mit in Belarus zugelassenen Anhängern und Sattelanhängern zu befördern, das auch dann gilt, wenn diese von Lastkraftwagen gezogen werden, die außerhalb von Belarus zugelassen sind.
*** hinzugefügt 24.Februar.2025
- Beschränkung für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe, die Ausfuhr oder die Bereitstellung von Software im Zusammenhang mit der Erdöl- und Erdgasexploration.
- Verbot der Erbringung von Bauleistungen, einschließlich Hoch- und Tiefbauarbeiten.
- Verbot, Software für die Unternehmensführung und Software für Industriedesign und Fertigung unmittelbar oder mittelbar zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben, auszuführen oder ihnen bereitzustellen einschließlich der Verkauf, die Erteilung von Lizenzen und die anderweitige Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums sowie die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen im Zusammenhang mit dieser Software.
- Verbot der Bereitstellung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-Wallets, Krypto-Konten oder der Krypto-Verwahrung.
- Untersagung belarussischen Staatsangehörigen oder in Belarus ansässigen natürlichen Personen, juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die solche Dienstleistungen erbringen, zu besitzen oder zu kontrollieren oder Posten in deren Leitungsgremien zu bekleiden.
- Verpflichtung für Wirtschaftsbeteiligte aus der Union, die beschränkte Güter verkaufen, liefern, weitergeben oder ausführen, Mechanismen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht einzuführen, mit denen die Risiken dieser Wiederausfuhr nach Belarus ermittelt, bewertet und gemindert werden können. Darüber hinaus werden Wirtschaftsbeteiligte aus der Union dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass außerhalb der Union niedergelassene juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen, die sich in ihrem Eigentum oder unter ihrer Kontrolle befinden, diesen Verpflichtungen ebenfalls nachkommen.
*** hinzugefügt am 18.Juli.2025
- Verbod der Beschaffung von Rüstungsgütern und zugehörigen Gütern aller Art aus Belarus.