Verordnung (EU) No 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002 L 139

Definition

Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da'esh) und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen:
- Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen von Personen und Organisationen, die mit Al Qaida und ISIL (Da'esh) assoziiert sind, die von den Vereinten Nationen benannt wurden
- Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen
- Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates