Verordnung (EU) No 821/2021 des Rates vom 20. Mai 2021 L 206

Definition

- Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck
- Diese Verordnung tritt am neunzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft (d.h. veröffentlicht am 11.06.2021, in Kraft 09.09.2021).
- Die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 wird aufgehoben. Für Anträge auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung, die vor dem 9. September 2021 gestellt wurden, gelten jedoch weiterhin die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 428/2009. Verweisungen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Verweisungen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang VI zu lesen.