Verordnung (EU) No 796/2019 des Rates vom 17. Mai 2019 L 129I
Definition
Gezielte restriktive Maßnahmen zur Verhinderung von Cyberangriffen und zur Reaktion auf Cyberangriffe mit erheblichen Auswirkungen, die eine externe Bedrohung für die Union oder ihre Mitgliedstaaten darstellen und auch zur Reaktion auf gegen Drittstaaten oder internationale Organisationen gerichtete Cyberangriffe mit erheblichen Auswirkungen:
- Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen.