Verordnung (EU) No 753/2011 des Rates vom 1. August 2011 L 199

Definition
  • Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen von natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Gruppen, die Teil der Taliban sind oder damit verbunden sind

  • Bereitstellungsverbot bestimmter Dienstleistungen für natürliche oder juristische Personen, Organisationen und Gruppen, die Teil der Taliban sind oder damit verbunden sind