Verordnung (EU) No 560/2005 des Rates vom 12. April 2005 L 95

Definition

- Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen von Personen und Organisationen
- Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen von Personen, die eine Bedrohung für den Friedens- und nationalen Versöhnungsprozess in Côte d'Ivoire darstellen, insbesondere von Personen, die die Umsetzung der Abkommen von Linas-Marcoussis und Accra III blockieren, für die jede andere Person verantwortlich ist schwerwiegende Verstöße gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht in Côte d'Ivoire auf der Grundlage einschlägiger Informationen, jede andere Person, die öffentlich Hass und Gewalt auslöst, und jede andere Person, die vom Ausschuss als Verstoß gegen das Waffenembargo eingestuft wurde.