Verordnung (EU) No 44/2016 des Rates vom 18. Januar 2016 L 012
- Embargo gegen Ausrüstung, die zur internen Repression verwendet werden könnten.
- Verbot der Beschaffung von Ausrüstungen aus Libyen, die zur internen Repression verwendet werden könnten.
- Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen (im Zusammenhang mit dem Waffenembargo und Ausrüstungen, die zur internen Repression genutzt werden könnten).
- Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen von börsennotierten Personen, Organisationen und Körperschaften.
- spezifische Beschränkungen für bestimmte Schiffe, um die illegale Ausfuhr von Erdöl aus Libyen zu stoppen.
- Verbot der Gewährung bestimmter Ansprüche bestimmter Personen, Organisationen und Einrichtungen, einschließlich der Regierung Libyens.
- Beschränkung der Ausfuhr bestimmter Güter nach Libyen, die bei der Schleusung von Migranten und beim Menschenhandel verwendet werden können
- Die Verordnung (EU) Nr. 204/2011 des Rates wird aufgehoben.