Verordnung (EU) No 401/2013 des Rates vom 2. Mai 2013 L 121

Definition

- Verbot der Ausfuhr von Ausrüstungen zur internen Repression
- Verbot der militärischen Ausbildung und der militärischen Zusammenarbeit
- Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 194/2008 des Rates