Verordnung (EU) No 359/2011 des Rates vom 12. April 2011 L 100
Definition
- Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen von
(i) Personen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind in Iran und
(ii) Personen, Organisationen und Einrichtungen, die mit ihnen verbunden sind.