Verordnung (EU) No 3541/1992 des Rates vom 7. Dezember 1992 L 361
Definition
- Verbot der Befriedigung von Ansprüchen in Bezug auf Verträge und Transaktionen, deren Erfüllung von den gemäß der Resolution 661 (1990) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und damit verbundenen Beschlüssen getroffenen Maßnahmen beeinträchtigt wird.