Verordnung (EU) No 329/2007 des Rates vom 27. März 2007 L 088
Definition
- Embargo für bestimmte Waren und Technologien
- Verbot des Imports und Kaufs bestimmter Waren und Technologien
- Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen
- Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen