Verordnung (EU) No 3275/1993 des Rates vom 30. November 1993 L 295

Definition

- Verbot der Befriedigung von Forderungen in Bezug auf Verträge und Transaktionen, deren Erfüllung durch die gemäß der Resolution 883 (1993) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen getroffenen Maßnahmen beeinträchtigt wird.