Verordnung (EU) No 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 L 078

Definition

- Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen von
a) bestimmte natürliche Personen, die für Durchführung von Maßnahmen oder Politiken, die das territoriale Integrität, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine oder die, die Arbeit internationaler Organisationen in der Ukraine behindern, sowie bestimmte natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die mit ihnen verbunden sind;
b) bestimmte juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die materiell oder finanziell, Handlungen, die die territoriale Integrität untergraben oder bedrohen, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine;
c) bestimmte juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen auf der Krim oder in Sewastopol, Eigentum wurde entgegen dem ukrainischen Recht oder bestimmten juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die von einer solchen Übertragung profitiert haben;
d) bestimmte natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die aktiv materiellen oder finanziellen Unterstützung russischer Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim und Sewastopols oder der
Destabilisierung der Ostukraine;
e) bestimmte natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die Transaktionen mit den separatistischen Gruppen in der Donbass-Region in der Ukraine durchführen
- Verbot der Befriedigung bestimmter Ansprüche bestimmter Personen, Organisationen oder Einrichtungen.
*** hinzugefügt 23.Februar.2022
- Änderung der Kriterien für die Benennung dahin, dass Personen und Organisationen einbezogen werden, die die Regierung der Russischen Föderation unterstützen oder von ihr profitieren, und Personen und Organisationen, die eine wesentliche Einnahmequelle für sie darstellen, sowie natürliche oder juristische Personen, die mit auf der Liste stehenden Personen oder Organisationen verbunden sind.
*** hinzugefügt 8.April.2022
- Verhängung der restriktiven Maßnahmen gegen führende Geschäftsleute, die in Bereichen der Wirtschaft tätig sind, die der Regierung der Russischen Föderation als wichtige Einnahmequelle dienen, und gegen Personen, die die Regierung der Russischen Föderation unterstützen oder von ihr profitieren, sowie gegen mit diesen Personen verbundene natürliche Personen, einschließlich Familienan­ gehörigen, die von ihnen in unangemessener Weise profitieren.
- Unterwerfung der Minister und Mitglieder des „Volksrates“ der sogenannten „Volksrepublik Donezk“ und der sogenannten „Volksrepublik Luhansk“ restriktiven Maßnahmen.
- Unterwerfung der Unternehmen, die die Regierung der Russischen Föderation finanziell oder materiell unterstützen oder von ihr profitieren und materiell oder finanziell Handlungen unterstützen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, restriktiven Maßnahmen.
*** added 12-December-2023
- amendments will be published 19-12-2023