Verordnung (EU) No 2600/2025 des Rates vom 12. Dezember 2025 L_202502600
Definition
- vorübergehendes Verbot aller direkten oder indirekten Transfers von Vermögenswerten und Reserven der Zentralbank Russlands.
- Barmittelbestände, die den Vermögenswerten und Reserven der Zentralbank von Russland entsprechen, sind getrennt zu verwalten.