Verordnung (EU) No 2580/2001 des Rates vom 27. Dezember 2001 L 344

Definition

- Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen, Vereinigungen und Körperschaften im Hinblick auf die Bekämpfung des Terrorismus
- Verbot der Bereitstellung von Finanzdienstleistungen