Verordnung (EU) No 224/2014 des Rates vom 10. März 2014 L 070

Definition

- Verbot der Bereitstellung bestimmter Dienstleistungen.
- Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen, Organisationen und Körperschaften.
- Verbot, Forderungen bestimmter Personen, Organisationen und Einrichtungen zu erfüllen.