Verordnung (EU) No 2147/2023 des Rates vom 9. Oktober 2023 L_202302147
Definition
- Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen.
- Verbot des Kaufs, der Einfuhr und der Verbringung von Gold.
- Verbot des Verkaufs, der Lieferung, der Verbringung und der Ausfuhr von für den Goldbergbau oder die Goldgewinnung verwendbaren Gütern.