Verordnung (EU) No 1529/2023 des Rates vom 20. Juli 2023 L 186
- Embargo für Güter und Technologie die zur Fähigkeit Irans, unbemannte Luftfahrzeuge (UAV) herzustellen, beitragen könnten
- Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen
- Verbot bestimmter Investitionen
- Embargo für geistige Eigentumsrechte oder Geschäftsgeheimnisse sowie die Gewährung von Rechten für den Zugriff auf oder die Wiederverwendung aller durch das Vorgenannte geschützten Materialien oder Informationen
- Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen von natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die für das UAV-Programm Irans verantwortlich sind, dieses unterstützen oder daran beteiligt sind und die mit ihnen verbunden sind
- Beschränkungen für die Zulassung von natürliche Personen, die für das UAV-Programm Irans verantwortlich sind, dieses unterstützen oder daran beteiligt sind und natürliche Personen die mit ihnen verbunden sind
*hinzugefügt am 18.11.2024
- Verbot der Ausfuhr, der Verbringung, der Lieferung oder des Verkaufs von Komponenten, die bei der Entwicklung und Herstellung von Flugkörpern verwendet werden, aus der Union nach Iran
- Verbot der Ausfuhr, der Verbringung, der Lieferung oder des Verkaufs weiterer Komponenten, die bei der Entwicklung und Herstellung von UAV verwendet werden, aus der Union nach Iran
- Verbot des unmittelbarne oder mittelbaren Tätigen von Transaktionen mit Häfen und Schleusen