Verordnung (EU) No 1485/2024 des Rates vom 27. Mai 2024 L_202401485

Definition

- Verbot der Ausfuhr von Ausrüstung für die interne Repression
- Verbot der Erbringung bestimmter (damit verbundener) Dienstleistungen
- Verbot der Aufuhr von Ausrüstung, Technologie oder Software zur Überwachung und Abhörung des Internets und von Telefongesprächen in Mobilfunk- oder Festnetzen
- Verbot der Erbringung bestimmter (damit verbundener) Dienstleistungen
- Einfrieren von Geldern und ökonomische Ressourcen der aufgeführten Personen, Körperschaften und Körperschaften 
- Verbot der Befriedigung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dieser Entscheidung