Verordnung (EU) No 1264/1994 des Rates vom 30. Mai 1994 L 139

Definition

- Das Verbot, Forderungen in Bezug auf Verträge und Transaktionen zu erfüllen, deren Leistung von den Maßnahmen im Einklang mit den Resolutionen 917 (1994), 841 (1993), 873 (1993) und 875 (1993) des UN-Sicherheitsrates betroffen ist.