Gemeinsamer Standpunkt (GASP) 2008/369 des Rates vom 14. Mai 2008 L 127

Definition

- Embargo für Waffen, Munition und militärische Ausrüstung
- die Einreise oder Durchreise in die Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten verhindern
- Einfrieren aller Gelder, finanziellen Vermögenswerte und wirtschaftlichen Ressourcen, die direkt oder indirekt Eigentum oder Kontrolle von Personen sind, die vom Sanktionsausschuss benannt wurden oder die von Unternehmen gehalten oder kontrolliert werden, die direkt oder indirekt diesen Personen oder von in ihrem Namen handelnden Personen gehören oder kontrolliert werden oder auf ihre Richtung
- Für diese Personen oder Organisationen werden keine Mittel, finanziellen Vermögenswerte und wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt
- neue Ausnahmen von den restriktiven Maßnahmen in Bezug auf Waffenembargo, Einfrieren von Vermögenswerten und Reiseverbot, in denen die Kriterien für die Benennung von Personen und Organisationen aufgeführt sind, die einem Einfrieren von Vermögenswerten und einem Reiseverbot unterliegen
- Verlängerung der Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2008
- Aufhebung des gemeinsamen Standpunkts 2005/440/GASP