Gemeinsamer Standpunkt (GASP) 2005/440 des Rates vom 13. Juni 2005 L 152

Definition

- Embargo für Waffen, Munition und militärische Ausrüstung
- Verhindern der Einreise oder Durchreise in die Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten
- Einfrieren aller Gelder, finanziellen Vermögenswerte und wirtschaftlichen Ressourcen, die direkt oder indirekt Eigentum oder Kontrolle von Personen sind, die vom Sanktionsausschuss benannt wurden oder die von Unternehmen gehalten werden, die direkt oder indirekt diesen Personen oder von in ihrem Namen handelnden Personen gehören oder kontrolliert werden oder auf ihre Richtung
- Für diese Personen oder Organisationen werden keine Mittel, finanziellen Vermögenswerte und wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt
- Aufhebung des gemeinsamen Standpunkts 2002/829/GASP