Gemeinsamer Standpunkt (GASP) 2001/931 des Rates vom 27. Dezember 2001 L 344

Definition

Strategie zur Bekämpfung des Terrorismus und insbesondere zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
- Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen, Vereinigungen und Körperschaften im Hinblick auf die Bekämpfung des Terrorismus
- Verbot der Bereitstellung von Finanzdienstleistungen
- Verpflichtung der Mitgliedstaaten, sich gegenseitig polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zu leisten