Gemeinsamer Standpunkt (GASP) 2001/930 des Rates vom 27. Dezember 2001 L 344

Definition

- Verpflichtung, vorsätzliche Bereitstellung oder Einziehung von Geldern für terroristische Handlungen zu kriminalisieren
- Verpflichtung, Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren
- Verpflichtung zur Ergreifung von Maßnahmen zur Unterdrückung der Unterstützung von Terroristen (gezielte Rekrutierung und Bereitstellung von Waffen)
- Verpflichtung zur Frühwarnung und zur Ergreifung anderer Maßnahmen zur Verhinderung von Terroranschlägen
- Verpflichtung, den sicheren Hafen zu verleugnen
- Verpflichtung, eine Beteiligung an der Finanzierung, Planung, Vorbereitung und Durchführung terroristischer Handlungen oder bei der Unterstützung terroristischer Handlungen als schwerwiegende Straftatbestände zu begründen
- Verpflichtung, die Bewegung von Terroristen zu verhindern
- Verpflichtung, Maßnahmen zu ergreifen, um Fälschungen, Fälschungen oder betrügerische Verwendung von Ausweispapieren und Reisedokumenten zu verhindern
- Verpflichtung zur Unterstützung bei strafrechtlichen Ermittlungen und Verfahren
- Verpflichtung zum Austausch von Informationen, um die Begehung von Terroranschlägen zu verhindern
- Verpflichtung, den einschlägigen internationalen Übereinkommen beizutreten (im Anhang aufgeführt)
- Verpflichtung zur Verhinderung des Missbrauchs des Flüchtlingsstatus