Beschluss (GASP) 2024/385 des Rates vom 19. Januar 2024 L_202400385
- Zulassungsbeschränkungen.
- Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen.
Hinweis zum niederlandischen Verbot:
Am 22. September 2026 hat die niederländische Regierung ein Verbot für alle Waren aus völkerrechtswidrigen israelischen Siedlungen erlassen. Dieses Verbot umfasst die Einfuhr, den direkten oder indirekten Erwerb, den Verkauf sowie den Handel mit Produkten aus diesen Gebieten (Ausnahmen sind möglich).
Bei der Zollanmeldung müssen Importeure von Waren aus Israel ausdrücklich erklären, dass ihre Produkte nicht aus einer von dem Verbot betroffenen Siedlung stammen. Zudem gelten strengere Nachweispflichten, wenn Waren aus Israel regelmäßig oder in großen Mengen eingeführt werden oder wenn eine dauerhafte Handelsbeziehung zu demselben Lieferanten besteht.
Im Falle einer Zollkontrolle muss ein Unternehmen den deklarierten Ursprung anhand von Unterlagen belegen können. Dies erfordert die Vorlage von Dokumenten wie Ursprungsnachweisen, Lieferantenerklärungen, Rechnungen, Verträgen und Logistikunterlagen, aus denen der genaue Produktions- oder Ursprungsort hervorgeht.