Beschluss (GASP) 2022/266 des Rates vom 23. Februar 2022 L 042I

Definition

- Verbot der Einfuhr von Waren mit Ursprung in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Regionen Donetsk, Kherson, Luhansk and Zaporizhzhia in die Europäische Union, wobei Waren, für die ein Ursprungszeugnis der ukrainischen Regierung ausgestellt worden ist, von diesem Verbot ausgenommen werden sollten.
- Beschränkung des Handels mit Waren und Technologien zur Nutzung in bestimmten Bereichen in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Regionen Donetsk, Kherson, Luhansk and Zaporizhzhia.
- Verbot der Dienstleistungen in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation, Energie oder Prospektion, Exploration und Förderung von Öl-, Gas- und Mineralressourcen sowie Dienstleistungen in Zusammenhang mit Tourismusaktivitäten in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Regionen Donetsk, Kherson, Luhansk and Zaporizhzhia.