Beschluss (GASP) 2018/1544 des Rates vom 15. Oktober 2018 L 410I

Definition

Restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen:
- Zulassungsbeschränkungen
- Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Verbot, bestimmten Ansprüchen bestimmter Personen, Organisationen oder Einrichtungen nachzukommen.