Beschluss (GASP) 2017/2074 des Rates vom 13. November 2017 L 295
Definition
- Embargo für Waffen und verwandtes Material.
- (mit Waffenembargo verbundenes) Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen.
- Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen.