Beschluss (GASP) 2013/184 des Rates vom 22. April 2013 L 111
Definition
- Waffenembargo und zugehöriges Rüstungsmaterial
- Verbot der Ausfuhr von Ausrüstungen zur internen Repression
- Verbot der militärischen Ausbildung und der militärischen Zusammenarbeit
- Einschränkungen bei der Zulassung
- Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Aufhebung des Beschlusses des Rates (GASP) 2010/232