Beschluss (GASP) 2011/72 des Rates vom 31. Januar 2011 L 028

Definition

- Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen, die für die widerrechtliche Aneignung des tunesischen Staates verantwortlich sind, und natürliche oder juristische Personen oder Einrichtungen, die mit ihnen verbunden sind.