Beschluss (GASP) 2011/173 des Rates vom 21. März 2011 L 076
- Zulassungsbeschränkungen für
(i) Personen, deren Tätigkeiten:
(a) die Souveränität, die territoriale Integrität, die konstitutionelle Ordnung und die internationale Persönlichkeit von Bosnien und Herzegowina zu untergraben;
(b) die Sicherheitslage in Bosnien und Herzegowina ernsthaft bedrohen; oder
(c) das Dayton / Paris Allgemeine Rahmenabkommen für den Frieden und die dazugehörigen Anhänge einschließlich der Maßnahmen, die bei der Durchführung dieses Abkommens festgelegt wurden, untergraben; und
(ii) Personen, die mit ihnen verbunden sind
- Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen von
(i) Personen, deren Tätigkeiten:
(a) die Souveränität, die territoriale Integrität, die konstitutionelle Ordnung und die internationale Persönlichkeit von Bosnien und Herzegowina zu untergraben;
(b) die Sicherheitslage in Bosnien und Herzegowina ernsthaft bedrohen; oder
(c) das Dayton / Paris Allgemeine Rahmenabkommen für den Frieden und die dazugehörigen Anhänge einschließlich der Maßnahmen, die bei der Durchführung dieses Abkommens festgelegt wurden, untergraben; und
(ii) mit ihnen verbundene natürliche oder juristische Personen