Beschluss (GASP) 2011/172 des Rates vom 21. März 2011 L 076

Definition

- Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen von Personen, die für die Veruntreuung ägyptischer Staatsgelder verantwortlich sind, sowie von natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen mit ihnen verbunden.