Beschluss (GASP) 2011/101 des Rates vom 15. Februar 2011 L 042

Definition

- Waffenembargo und zugehöriges Rüstungsmaterial
- Verbot der Ausfuhr von Ausrüstungen zur internen Repression
- Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen
- Zulassungsbeschränkungen (ausgesetzt für bestimmte natürliche Personen)
- Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen (ausgesetzt in Bezug auf bestimmte natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen).
- Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts (GASP) 2004/161