Beschluss (GASP) 2010/413 des Rates vom 26. Juli 2010 L 195

Definition

- Embargo für Waffen und zugehöriges Material
- Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen
- Verbot bestimmter Investitionen
- Verbot der Beschaffung von Waffen aus Iran und damit verbundenem Material
- Embargo für fast alle Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (*)
- Embargo gegen bestimmte Güter und Technologien, die zur Anreicherung, Wiederaufarbeitung oder schweren Wasseraktivitäten, zur Entwicklung von Trägersystemen für Kernwaffen oder zur Ausübung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit anderen Themen beitragen könnten, über die die IAEO Bedenken geäußert hat (* )
- Verbot der Beschaffung aus Iran für alle Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck und bestimmte andere Güter und Technologien (*)
- Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen (*)
- Verbot bestimmter Investitionen (*)
- Kontrolle der Ausfuhr bestimmter anderer empfindlicher Güter und Technologien (*)
- Kontrolle der Erbringung bestimmter Dienstleistungen (*)
- Kontrolle bestimmter Investitionen (*)
- Embargo für Schlüsselausrüstungen und -technologien für die Erdöl- und Erdgasindustrie (*)
- Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen (für die Erdöl- und Erdgasindustrie) (*)
- Verbot bestimmter Investitionen (in der Erdöl- und Erdgasindustrie) (*)
- Verbot bestimmter iranischer Investitionen (Atomindustrie) (*)
- Verbot neuer Verpflichtungen für Zuschüsse, Finanzhilfen und Vorzugsdarlehen an die iranische Regierung (*)
- Beschränkungen für Geldtransfers von und nach Iran (*)
- Beschränkungen der Niederlassung von Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften sowie der Zusammenarbeit mit iranischen Banken (*)
- Einschränkungen bei der Bereitstellung von Versicherungen und Rückversicherungen (*)
- Beschränkungen für die Emission und den Handel mit bestimmten Anleihen (*)
- Wachsamkeit gegenüber Geschäften mit dem Iran (*)
- Inspektion und Vorinformation der Ladung von und nach Iran
- Beschränkungen des Zugangs zu EU-Flughäfen für bestimmte Frachtflüge (*)
- Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen für bestimmte Schiffe und Luftfahrzeuge
- Zulassungsbeschränkungen börsennotierter natürlicher Personen
- Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen von börsennotierten Personen, Organisationen und Körperschaften
- Maßnahmen zur Verhinderung bestimmter spezialisierter Lehr- oder Ausbildungsmaßnahmen (*)
- Verbot der Befriedigung bestimmter Ansprüche bestimmter Personen, Organisationen oder Einrichtungen
- Eine von zwei Listen der gezielten Personen und Einrichtungen (Zulassungsbeschränkungen (bei natürlichen Personen) und Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen, Anhang I)

(*) ausgesetzt durch Beschluss des Rates (GASP) 2015/1863